Wie hoch sind die physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter und warum muss Sie das interessieren?
Unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen bei Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit haben Sie als Arbeitgeber eine allgemeine Fürsorgepflicht. So haben Sie Ihre Mitarbeiter grundsätzlich auch vor gesundheitliche Schäden zu bewahren.
Wer gute und faire Arbeitsbedingungen bietet, gewinnt gute und engagierte Mitarbeiter und verhindert, dass wertvolle Mitarbeiter in andere Betriebe abwandern. Verlieren Sie gutes Personal, verlieren Sie Innovation.
Gesunde Mitarbeiter bringen unmittelbar einen großen Mehrwert, weil niedrige Krankenstände dem Unternehmen finanzielle Mehrwerte bringen. Mittel- und langfristig sichern gesunde Mitarbeiter den Unternehmenserfolg.
Mitarbeiter, die sich wohlfühlen, physisch und psychisch gesund sind, arbeiten motivierter, engagierter und effektiver, zudem bleiben Mitarbeiter, die sich gut aufgehoben und fachliche und menschlich angenommen fühlen dem Unternehmen erhalten. Fachwissen und Erfahrung wandert damit weniger ab.
Nicht nur die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes sollte daher zu einem Gesundheitscheck für Arbeitsplätze motivieren.
Spätestens bis zum 01.01.2017 müssen sich Unternehmen dieser Verpflichtung gestellt haben. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat der Arbeitgeber bis zum 31.12.2016 eine psychische Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze (PGB) vorzunehmen, anderenfalls drohen Ordnungsgelder und Schadenersatzklagen von Arbeitnehmern und Krankenkassen.
Die Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen dient dazu, bereits im Vorfeld präventiv tätig zu werden und die Belastungsfaktoren zu verringern. Wichtig ist die Einschätzung, ob eine psychische Belastung auch schon eine Gefährdung des Mitarbeiters darstellt.
Der Gesetzgeber lässt dabei offen, wie der Unternehmer das umsetzt. Denkbar sind klassische Erhebungsverfahren, Audits u. ä. , die i. d. R. zeitaufwendig sind.
Möglich ist aber auch der Einsatz einer softwarebasierenden Lösung in einem Zeitrahmen von 1o Arbeitstagen bei einer Inanspruchnahme der Arbeitszeit pro Mitarbeiter von insgesamt ca. 30 Minuten.
In der Beratung von Unternehmen zu diesem Thema werden wir immer wieder gefragt, wie ein solcher Check aussehen kann. Wir haben daher einen Fragekatalog entwickelt, der es Arbeitgebern ermöglicht sich einen ersten Eindruck zu verschaffen und den Ist-Zustand im Unternehmen kritisch zu reflektieren. Den Fragekatalog können Sie sich hier direkt ansehen.
Wir beraten und begleiten Sie und Ihr Unternehmen durch diesen Prozess. Wir bieten Ihnen dabei eine softwarebasierte Ermittlungs- und Bewertungsmethode ebenso wie das klassische Erhebungsverfahren.